Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung

    Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung

    Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht.

    Beschreibung

    Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht. Häufig verlangt der ausländische Staat z.B. dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Sinne eines DBA, wenn Sie im Ausland die Freistellung oder Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren beantragen. Die Ansässigkeit einer Person ist nach den jeweiligen Bestimmungen des konkreten DBA zwischen Deutschland und dem anderen Staat, in dem die Einkünfte bezogen werden, zu bestimmen. In Zweifelsfällen kann eine (kostenpflichtige) Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater geboten sein.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bingen-Alzey

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey umfasst das Gebiet der Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Budenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Nahe und Wörrstadt.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Bingen-Alzey von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungssteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)

    • Großbetriebsprüfung (Finanzamt Mainz)

    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Bad Kreuznach)

    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)

    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz)

    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)

    • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Bingen-Alzey.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee 10

    55411 Bingen am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 6721 706-14080

    Telefon Festnetz: +49 6721 706-0

    E-Mail: poststelle@fa-bi.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Ansässigkeitsbescheinigungen dürfen grundsätzlich nur auf einem offiziellen Vordruck erfolgen. Dabei kann die Ansässigkeitsbescheinigung bereits Teil des ausländischen Freistellungs- bzw. Erstattungsantragsantrags sein (z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder Lizenzgebühren). Entsprechende Formulare sind über die auf der Internetseite des BZSt verlinkten Internetauftritte ausländischer Steuerbehörden abrufbar. Daneben kann das für alle Einkunftsarten gültige Formular der deutschen Finanzverwaltung genutzt werden, welches im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt wird.

    Voraussetzungen

    • Antragsteller ist eine natürliche Person, juristische Person oder Gesellschafter einer Personengesellschaft.
    • Bescheinigung dient ertragsteuerlichen Zwecken.
    • Antragsteller ist gemäß dem entsprechenden DBA in Deutschland ansässig.
    • Erzielung von Einkünften im Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2024

    Stichwörter

    Ansässigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, DBA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de