Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung
Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht.
Beschreibung
Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht. Häufig verlangt der ausländische Staat z.B. dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Sinne eines DBA, wenn Sie im Ausland die Freistellung oder Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren beantragen. Die Ansässigkeit einer Person ist nach den jeweiligen Bestimmungen des konkreten DBA zwischen Deutschland und dem anderen Staat, in dem die Einkünfte bezogen werden, zu bestimmen. In Zweifelsfällen kann eine (kostenpflichtige) Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater geboten sein.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Wittlich umfasst das Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.
Aufgaben, die für das Finanzamt Wittlich von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Trier),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Wittlich.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Ansässigkeitsbescheinigungen dürfen grundsätzlich nur auf einem offiziellen Vordruck erfolgen. Dabei kann die Ansässigkeitsbescheinigung bereits Teil des ausländischen Freistellungs- bzw. Erstattungsantragsantrags sein (z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder Lizenzgebühren). Entsprechende Formulare sind über die auf der Internetseite des BZSt verlinkten Internetauftritte ausländischer Steuerbehörden abrufbar. Daneben kann das für alle Einkunftsarten gültige Formular der deutschen Finanzverwaltung genutzt werden, welches im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt wird.
Voraussetzungen
- Antragsteller ist eine natürliche Person, juristische Person oder Gesellschafter einer Personengesellschaft.
- Bescheinigung dient ertragsteuerlichen Zwecken.
- Antragsteller ist gemäß dem entsprechenden DBA in Deutschland ansässig.
- Erzielung von Einkünften im Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 23.12.2022
Stichwörter
DBA, Wohnsitzbescheinigung, Ansässigkeitsbescheinigung