Cybercrime Informationserteilung
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) wenden.
Beschreibung
In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.
Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:
- Daten-/ Identitätsdiebstahl,
- Datenhehlerei,
- Online-Erpressung mittels:
- DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
- Ransomware/ Kryptotrojaner,
- Man-in-the-middle-Angriff sowie
- CEO-Fraud.
Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Hinweise für Worms: Datenschutz- und Informationssicherheit
Datenschutz:
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinem Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
Informationssicherheit:
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er entwickelt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in IT-Sicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen.
Er kommuniziert verständlich und aktiv zu Themen der Informationssicherheit in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
Datenschutz:
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinem Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
Informationssicherheit:
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er entwickelt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in IT-Sicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen.
Er kommuniziert verständlich und aktiv zu Themen der Informationssicherheit in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
Zuständigkeit
Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:
Ansprechpartner
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Das LKA ist die Zentralstelle der rheinland-pfälzischen Polizei zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Die Behörde übt die fachliche Aufsicht über die Tätigkeitsbereiche der Polizei aus, die auf die Verhinderung und Verfolgung von Kriminalstraftaten ausgerichtet sind. Dem LKA sind darüber hinaus zahlreiche zentrale, unterstützende und koordinierende Aufgaben und Kompetenzen bei der Kriminalitätsbekämpfung übertragen.
Beschreibung
Das LKA ist eine landesweit zuständige Polizeibehörde. Es nimmt als zentrale Dienststelle die fachliche Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt wahr.
Das LKA sammelt Informationen für die vorbeugende Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten und wertet diese aus. In Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung kann das LKA die Verfolgung von Straftaten selbst übernehmen. Weiterhin obliegt ihm die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der Verbrechensbekämpfung durch die Polizeipräsidien des Landes.
Das LKA unterhält auch kriminaltechnische Untersuchungseinrichtungen, in denen Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Methoden begutachtet wird.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.08 Digitalisierung & E-Government
Beschreibung
Die Abteilung "Digitalisierung & E-Government" koordiniert die Digitalisierungsbestrebungen der Stadt Worms und ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
Adresse
Hausanschrift
Besucheradresse: Ludwigsplatz 5
67547 Worms
Abt. Digitalisierung & E-Government. Postadresse: Marktplatz 2, 67547 Worms
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: digitalisierung@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
- Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.06.2019
Stichwörter
Computerkriminalität, Internetkriminalität, Hacker-Angriff, Cyberkriminalität, Cyber-Notruf, Cyber-Angriffe, ZAC-Dienststelle, Cybercrime, Handlungsempfehlungen Cybercrime, Hackerangriff