Cybercrime Informationserteilung

    Cybercrime Informationserteilung

    Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die "Zentrale Ansprechstelle Cybercrime" (ZAC-Dienststelle) wenden.

    Beschreibung

    In jedem Bundesland gibt es eine "Zentrale Ansprechstelle Cybercrime" (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

    Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

    • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
    • Datenhehlerei,
    • Online-Erpressung mittels:
      • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
      • Ransomware/ Kryptotrojaner,
    • Man-in-the-middle-Angriff sowie
    • CEO-Fraud.

    Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

    Zuständigkeit

    Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:

    Ansprechpartner

    Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

    Beschreibung

    Das LKA ist eine landesweit zuständige Polizeibehörde. Es nimmt als zentrale Dienststelle die fachliche Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt wahr.

    Das LKA sammelt Informationen für die vorbeugende Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten und wertet diese aus. In Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung kann das LKA die Verfolgung von Straftaten selbst übernehmen. Weiterhin obliegt ihm die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der Verbrechensbekämpfung durch die Polizeipräsidien des Landes.

    Das LKA unterhält auch kriminaltechnische Untersuchungseinrichtungen, in denen Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Methoden begutachtet wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Valenciaplatz 1-7

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 65-0

    Fax: +49 6131 65-2480

    E-Mail: LKA.Presse@polizei.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
    • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Hackerangriff, Computerkriminalität, Cyberkriminalität, Hacker-Angriff, Cybercrime, Cyber-Angriffe, ZAC-Dienststelle, Cyber-Notruf, Handlungsempfehlungen Cybercrime, Internetkriminalität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English