Cybercrime Informationserteilung
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die "Zentrale Ansprechstelle Cybercrime" (ZAC-Dienststelle) wenden.
Beschreibung
In jedem Bundesland gibt es eine "Zentrale Ansprechstelle Cybercrime" (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.
Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:
- Daten-/ Identitätsdiebstahl,
- Datenhehlerei,
- Online-Erpressung mittels:
- DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
- Ransomware/ Kryptotrojaner,
- Man-in-the-middle-Angriff sowie
- CEO-Fraud.
Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Zuständigkeit
Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:
Ansprechpartner
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Das LKA ist eine landesweit zuständige Polizeibehörde. Es nimmt als zentrale Dienststelle die fachliche Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt wahr.
Das LKA sammelt Informationen für die vorbeugende Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten und wertet diese aus. In Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung kann das LKA die Verfolgung von Straftaten selbst übernehmen. Weiterhin obliegt ihm die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der Verbrechensbekämpfung durch die Polizeipräsidien des Landes.
Das LKA unterhält auch kriminaltechnische Untersuchungseinrichtungen, in denen Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Methoden begutachtet wird.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
- Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.06.2019
Stichwörter
Hackerangriff, Computerkriminalität, Cyberkriminalität, Hacker-Angriff, Cybercrime, Cyber-Angriffe, ZAC-Dienststelle, Cyber-Notruf, Handlungsempfehlungen Cybercrime, Internetkriminalität