Gesetzliches Erbrecht des Staates bei Anfall oder Ausschlag eines Erbes (Fiskalerbschaft) Informationserteilung
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    Gesetzliches Erbrecht des Staates bei Anfall oder Ausschlag eines Erbes (Fiskalerbschaft)

    Sie haben Ihre Erbschaft ausgeschlagen und es gibt keine weiteren Erben, die diese antreten? Dann erbt der Staat.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Erbe (Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner/in des Verstorbenen) die auf sich zukommende Erbschaft ausschlagen oder auf diese verzichten, erbt der Staat. Als Erbe tritt dieser ebenso ein, wenn kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.

    Der Großteil der Fiskalerbschaften basieren auf Erbausschlagungen aufgrund von Überschuldung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Steuern in Koblenz.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Erbberechtigt und für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist das Land, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ist kein erbberechtigtes Land feststellbar, erbt der Bund.

    Der Staat kann die anfallende Erbschaft nicht ausschlagen, haftet jedoch lediglich beschränkt für Nachlassverbindlichkeiten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie das Erbe ausgeschlagen oder verzichtet haben, prüft das Nachlassgericht, ob das Land Rheinland-Pfalz berechtigt ist, den Nachlass anzutreten.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Beim Landesamt für Steuern fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Fiskalerbschaft kann auch im Testament des Erblassers veranlasst sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 27.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2020
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Stichwörter

    Erbe Land, Erbe Staat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020