Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt. 

    Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche: 

    2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"

    2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"

    2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Postanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Reederei, Schifffahrer, Inland, Kapitän, Binnengewässer, Schiffregister, Seemann

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de