Informationen zum weiteren Verlauf des Austritts Großbritanniens aus der EU und die direkten Auswirkungen für deutsche Bürgerinnen und Bürger

    Brexit

    Beschreibung

    Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) hat am 29. März 2017 förmlich seinen Willen bekundet, aus der Europäischen Union (EU) austreten zu wollen.

    Das zwischen den Verhandlungsparteien zur Regelung dieses "Brexit" ausgehandelte Austrittsabkommen, welches den Austritt abmildern und auch eine längere Übergangszeit vorsehen würde, hat bislang keine Mehrheit im britischen Unterhaus gefunden. Daher ist noch nicht geklärt, ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt (spätestens zum 31. Oktober 2019) kommt.

    Ein Austritt bedeutet jedoch in jedem Fall, dass britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige nicht mehr freizügigkeitsberechtigt sind und für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigen.

    Derzeit werden durch den Bund Regelungen geschaffen, um für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige eine Überleitung in die bestehenden Aufenthaltsrechte zu ermöglichen und damit den weiteren Aufenthalt sicherzustellen.

    Zuständigkeit

    Einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. In Kreisen ist dies die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 7875199(Fax der Ausländerbehörde)

    E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die zuständigen Behörden stellen Antragsformulare zur Verfügung und bieten gebührenfreie Beratungen an.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Austritt, Ausländerbehörde, Großbritannien, EU, Brexit, Briten, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English