Brexit
Beschreibung
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) hat am 29. März 2017 förmlich seinen Willen bekundet, aus der Europäischen Union (EU) austreten zu wollen.
Das zwischen den Verhandlungsparteien zur Regelung dieses „Brexit“ ausgehandelte Austrittsabkommen, welches den Austritt abmildern und auch eine längere Übergangszeit vorsehen würde, hat bislang keine Mehrheit im britischen Unterhaus gefunden. Daher ist noch nicht geklärt, ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt (spätestens zum 31. Oktober 2019) kommt.
Ein Austritt bedeutet jedoch in jedem Fall, dass britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige nicht mehr freizügigkeitsberechtigt sind und für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigen.
Derzeit werden durch den Bund Regelungen geschaffen, um für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige eine Überleitung in die bestehenden Aufenthaltsrechte zu ermöglichen und damit den weiteren Aufenthalt sicherzustellen.
Zuständigkeit
Einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. In Kreisen ist dies die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 10 - Aufenthaltsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Formulare
Die zuständigen Behörden stellen Antragsformulare zur Verfügung und bieten gebührenfreie Beratungen an.
Unterstützende Institutionen
Auch Bundesministerien stellen weitere Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 23.07.2019
Stichwörter
Brexit, Aufenthaltstitel, EU, Ausländerbehörde, Briten, Großbritannien, Austritt