Erbvertrag Informationerteilung
Sie möchten ihr Erbe regeln? Dann ist das Aufsetzen eines Erbvertrags eine mögliche Lösung.
Beschreibung
Neben der Errichtung eines Testaments kann auch durch einen Erbvertrag über die Erbfolge verfügt werden. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bewirkt eine vertragliche Bindung an die darin getroffenen Verfügungen, die einseitig nur bei einem entsprechenden Vorbehalt im Vertrag, ansonsten nur ganz ausnahmsweise wieder gelöst werden kann. Vom Inhalt her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.
Hinweise für Speyer: Erbvertrag Informationerteilung
Notariat Speyer
Dr. jur. Bruno Rieder und Gerhard Malchus
Am Königsplatz
Schustergasse 2
67346 Speyer
Tel: 06232 6190
E-Mail: info@notare-in-speyer.de
Zuständigkeit
Die Beurkundung eines Erbvertrags kann nur notariell erfolgen. Fachkundig beraten lassen können Sie sich anwaltlich, notariell oder in steuerlicher Hinsicht.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen die nach den gesetzlichen Gebührenordnungen geltenden Gebühren an. Diese richten sich grundsätzlich nach der Höhe des Reinvermögens.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.07.2019
Stichwörter
Notar, Gericht, erben, Ehe- und Erbvertrag, Nachlass, Testament, letzter Wille, Erbrecht, Amtsgericht, Vermächtnis, letztwillige Verfügung, Erbvertrag