Erbvertrag Verwahrung

    Erbvertrag Informationerteilung

    Sie möchten ihr Erbe regeln? Dann ist das Aufsetzen eines Erbvertrags eine mögliche Lösung.

    Beschreibung

    Neben der Errichtung eines Testaments kann auch durch einen Erbvertrag über die Erbfolge verfügt werden. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bewirkt eine vertragliche Bindung an die darin getroffenen Verfügungen, die einseitig nur bei einem entsprechenden Vorbehalt im Vertrag, ansonsten nur ganz ausnahmsweise wieder gelöst werden kann. Vom Inhalt her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.

    Zuständigkeit

    Die Beurkundung eines Erbvertrags kann nur notariell erfolgen. Fachkundig beraten lassen können Sie sich anwaltlich, notariell oder in steuerlicher Hinsicht.

    Ansprechpartner

    Notarsuche des Informationsportals der Bundesnotarkammer

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen die nach den gesetzlichen Gebührenordnungen geltenden Gebühren an. Diese richten sich grundsätzlich nach der Höhe des Reinvermögens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    erben, Testament, Erbrecht, Amtsgericht, letztwillige Verfügung, Vermächtnis, Gericht, Notar, Ehe- und Erbvertrag, Nachlass, Erbvertrag, letzter Wille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English