Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Reihenfolge der Vornamen ändern
Nicht möglich ist also zusammengefasst:
- die Änderung der Schreibweise der Vornamen
- das Hinzufügen von neuen Vornamen oder
- das Weglassen von Vornamen sowie
- die Änderung der Reihung von "Bindestrich-Vornamen" (diese gelten als ein einziger Vorname).
zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Reihenfolge der Vornamen ändern
Bitte wenden Sie sich zur Erklärung zur Reihenfolge Ihrer Vornamen an das Standesamt Ihres Geburtsortes oder, falls die Geburt nicht in einem deutschen Geburtsregister beurkundet wurde, an das Standesamt, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt. Sollte Ihnen der Kontakt mit dem zur Entgegennahme Ihrer Erklärung zuständigen Standesamt aufgrund, z.B. großer Entfernung zu Ihrem Wohnsitz, nur schwer möglich sein, können Sie sich auch hilfsweise an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Wisser
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-222
E-Mail: Marcel.Wisser@bad-marienberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Reihenfolge der Vornamen ändern
benötigte Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie
- bei Geburt im Ausland: aktuelle Geburtsurkunde mit Übersetzung oder
- bei Geburt im Inland: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Für die Beurkundung der Namenserklärung: Gebühr 24.00 EUR
Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Reihenfolge der Vornamen ändern
Für die Beurkundung der Namenserklärung
Gebühr: 25,90 €
Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde
Gebühr: 13,00 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.06.2019
Stichwörter
Namensänderung, Rufname, Taufname, Nachname, Familienname, Namensrecht, Vorname, Familie