Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Sie möchten eine Apotheke betreiben? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Beschreibung

    Aufgaben des Landesamtes:

    Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

    Qualitätssicherung im sozialen Bereich

    • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
    • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen -
    • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
    • Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
    • Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)

    Kinder, Jugend und Familie

    • Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
    • Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
    • Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
    • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
    • Kindertagesstättenaufsicht;
    • Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
    • Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
    • Projekt "Netzwerk Familienbildung"
    • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
    • Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
    • Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
    • Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
    • Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
    • Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen

    Gesundheit und Pharmazie

    • Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
    • Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    • Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
    • Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
    • Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
    • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
    • Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
    • Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

    Soziales

    • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    • Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
    • Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    • Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
    • Clearingstellen für suchtkranke Menschen

    Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX

    • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
    • Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

    Weitere Aufgaben:

    Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.

    Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 967-310

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Formulare

    Formblatt Erklärung der Antragstellenden zum Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis Teil II
    Formblatt Erklärung der Antragstellenden zum Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis Teil I
    Formblatt Eidesstattliche Versicherung der Antragstellenden um Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Beglaubigte Approbationsurkunde
    • Ärztliche Bescheinigung
    • Nachweis der beruflichen Tätigkeiten
    • Miet- und Kaufverträge
    • diverse schriftliche Erklärungen
    • amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null)

    Formulare

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
    • Verschiedene Vordrucke und Erklärungen, die bei der zuständigen Stelle angefordert werden können

    Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Antragsteller ist voll geschäftsfähig
    • deutsche Approbation als Apotheker
    • gesundheitliche Eignung
    • Nachweis über die vorgeschriebenen Räume und    
    • die Ausstattung zum Betrieb einer Apotheke
    • erforderliche Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen
    • Prüfung der eingereichten Unterlagen anschließend Erteilung der beantragten Apothekenbetriebserlaubnis

    Fristen

    Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    Gebühr ab 600.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Gebühr ab 600.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Gebühr ab 600.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis erlischt u.a.

    • durch Tod,
    • durch Verzicht,
    • durch Rücknahme oder Widerruf der Approbation als Apotheker,
    • wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist (die zuständige Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt).

    Unterstützende Institutionen

    Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Betriebserlaubnis, Erlaubnis, Apothekerkammer, Apothekenbetrieb, Arzneimittelrecht, Arznei, Apotheker, Arzneimittel, Arzneimittel Vertrieb, Drogen, Freiverkäufliche Arzneimittel, Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Medikamente, Apothekerin, Medikament, Apotheke, Konzession

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English