Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Wenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sie sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten, dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Zuständigkeit
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Sind Sie interessiert?
Dann können Sie sich gerne mit der Fachberatung der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Südliche Weinstraße in Verbindung setzen!
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson wird in der Regel jährlich durch das Haus der Familie in Landau angeboten.
Der Kurs beinhaltet 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum.
Die Kursgebühr von 210 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise vom Jugendamt zurückerstattet werden.
Die Qualifizierung wird vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz bezuschusst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder.
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Jugendamtes, Kinderbetreuung (Ref. 51)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Forster
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-780
Frau Sigrid Heupel
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-781
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Das können wir bieten:
-Information und Vermittlung
-Fachkundige Beratung und Begleitung
-Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII
-Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
-Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge
-Qualifizierungskurse
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.04.2022
Stichwörter
Tagesmutter, Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Tagesvater, Kinder, Kind, Kindertagespflege