Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-309

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 43 - Verwaltung und Soziale Dienste, Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz- Wunderlich Straße 47

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-440

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Kindertagesbetreuung, Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de