Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Sport
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis wegen des Standortwechsels der Abteilung 4 Jugend und Soziales: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 4 "Jugend und Soziales" sind bis auf Weiteres nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur in ganz dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die die aktuellen Informationen und die Pressemitteilung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Kunz
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.4 Soziale Dienste, Jugend-, Familien-, Erziehungshilfen
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis wegen des Standortwechsels der Abteilung 4 Jugend und Soziales: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 4 "Jugend und Soziales" sind bis auf Weiteres nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur in ganz dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die die aktuellen Informationen und die Pressemitteilung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sarah Böttcher
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-406
Telefon Festnetz: 0631 7105-412
Telefon mobil: 0172 3260943
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.04.2022
Stichwörter
Kindertagesbetreuung, Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater