Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Sport

    Adresse

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Öffnungszeiten

    Wichtiger Hinweis wegen des Standortwechsels der Abteilung 4 Jugend und Soziales: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 4 "Jugend und Soziales" sind bis auf Weiteres nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur in ganz dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die die aktuellen Informationen und die Pressemitteilung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    Fax: 0631 7105-664

    E-Mail: jugendamt.wjh@kaiserslautern-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.4 Soziale Dienste, Jugend-, Familien-, Erziehungshilfen

    Adresse

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Öffnungszeiten

    Wichtiger Hinweis wegen des Standortwechsels der Abteilung 4 Jugend und Soziales: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 4 "Jugend und Soziales" sind bis auf Weiteres nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur in ganz dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die die aktuellen Informationen und die Pressemitteilung.

    Kontakt

    Fax: 0631 7105-474

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Kindertagesbetreuung, Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de