Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Worms: Kindertagespflegepersonen - Vermittlung und Beratung
Beratung von Eltern bezüglich der Kindertagespflege und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
Hinweise für Worms: Kindertagespflegepersonen - Überprüfung
Die Überprüfung der Kindertagespflegeperson zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGBVIII:
- Geeignetheit der Kindertagespflegepersonen
- Geeignetheit der Räumlichkeiten
- Abgabe der Nachweise über Erste Hilfe Kurs und Hygieneschulung, sowie ärztliches Attest
- Abgabe der erweiterten Führungszeugnisse von allen volljährigen Personen im Haushalt (ohne Eintrag)
- Hausbesuch und Überprüfung der Räumlichkeiten (Sicherheit und Platz)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Stefanie Engels
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5803
Fax: +49 6241 853-5099
Frau Sabine Masannek-Chudaska
Fax: +49 6241 853-5831
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5804
Internet
Formulare
Kindertagespflege Infobroschüre
Was ist Kindertagespflege
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.04.2022
Stichwörter
Kind, Tagesmutter, Tagesvater, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung, Kinderbetreuung, Kinder