Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung

    Sie möchten eine Tageseinrichtung für Kinder errichten? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.

    Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für

    • Unter-2-Jährige,
    • Über-2-Jährige,
    • Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-190

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2015 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Aktuelles

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bildet zusammen mit seinen regionalen Dienstorten in Landau, Koblenz, Mainz und Trier die Landessozialverwaltung in Rheinland-Pfalz. Durch die Bündelung aller Aufgaben des sozialen Leistungsbereiches in der Trägerschaft des Landes steht den am sozialen Geschehen Beteiligten eine kompetente Verwaltungsorganisation zur Verfügung.

    Beschreibung

    Aufgaben des Landesamtes:

    Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

    Qualitätssicherung im sozialen Bereich

    • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
    • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen –
    • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
    • Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
    • Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)

    Kinder, Jugend und Familie

    • Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
    • Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
    • Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
    • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
    • Kindertagesstättenaufsicht;
    • Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
    • Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
    • Projekt "Netzwerk Familienbildung"
    • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
    • Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
    • Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
    • Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
    • Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
    • Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen

    Gesundheit und Pharmazie

    • Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
    • Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    • Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
    • Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
    • Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
    • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
    • Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
    • Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

    Soziales

    • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    • Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
    • Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    • Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
    • Clearingstellen für suchtkranke Menschen

    Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX

    • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
    • Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

    Weitere Aufgaben:

    Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.

    Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    Fax: +49 6131 967-310

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Sinzig - FB 4 - Familie, Bildung, und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-190

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2022 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

    Formulare

    Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Voraussetzungen

    Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz am 04.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KiTa, Kindertagesstätten, Kindergärten, Hort, Kindertageseinrichtungen, Kinderhort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)