Kinder und Jugendliche Inobhutnahme
Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.
Beschreibung
Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Ilona Bräutigam
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-433
E-Mail: ilona.braeutigam@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6433
Frau Lisa Tögl
Besucheranschrift
E-Mail: lisa.toegl@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6193
Telefon Festnetz: 02603 972-193
Frau Sophie Schuster
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6565
E-Mail: sophie.schuster@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-565
Frau Kaja Baumeister
Besucheranschrift
E-Mail: kaja.baumeister@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-232
Fax: 02603 972-6232
Frau Ricarda Bandur
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-243
Fax: 02603 972-6243
E-Mail: ricarda.bandur@rhein-lahn.rlp.de
Frau Dr. Katharina Fahrig
Frau Miriam Steinebach
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6302
E-Mail: miriam.steinebach@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-302
Frau Tabea Richter
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-331
Fax: 02603 972-6331
E-Mail: tabea.richter@rhein-lahn.rlp.de
Frau Christina Hofmann
Hausanschrift
E-Mail: christina.hofmann@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6533
Telefon Festnetz: 02603 972-533
Frau Natascha Ackermann
Frau Jenny Thiel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-192
Fax: 02603 972-6192
E-Mail: jenny.thiel@rhein-lahn.rlp.de
Frau Ronja Bonn
Besucheranschrift
E-Mail: ronja.passek@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6543
Telefon Festnetz: 02603 972-543
Frau Maike Peters
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-223
Fax: 02603 972-6223
E-Mail: maike.peters@rhein-lahn.rlp.de
Herr Jannik Kost
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6244
Telefon Festnetz: 02603 972-244
E-Mail: jannik.kost@rhein-lahn.rlp.de
Frau Corinna Jurecz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-289
Fax: 02603 972-6289
E-Mail: corinna.jurecz@rhein-lahn.rlp.de
Frau Lisa Heidrich
Besucheranschrift
E-Mail: lisa.heidrich@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-236
Fax: 02603 972-6236
Frau Ruth Carl
Besucheranschrift
E-Mail: ruth.carl@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6240
Telefon Festnetz: 02603 972-240
Frau Sibel Tekin
Besucheranschrift
E-Mail: sibel.tekin@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-564
Fax: 02603 972-6564
Internet
Voraussetzungen
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
- ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Inobhutnahme klärt das Jugendamt gemeinsam mit dem jungen Menschen und den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten, wie es zu der bestehenden Situation kommen konnte und weist Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung auf. Das Jugendamt vermittelt im Konflikt und leitet– wenn es notwendig und hilfreich ist– weitere Hilfen in die Wege. Ziel ist es, für den jungen Menschen eine möglichst stabile und sichere Unterbringung zu erreichen, etwa in einer Pflegefamilie, in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Rechte und Pflichten während der Inobhutnahme
Das Jugendamt ist berechtigt, vorübergehend alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, die zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen notwendig sind. Dazu zählen unter anderem die Beaufsichtigung, die Versorgung, die Erziehung und die Bestimmung des Aufenthaltsortes.
- Der jungen Mensch hat während der Inobhutnahme das Recht, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
- Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich zu informieren und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen.
- Kinder und Jugendliche werden je nach ihrem Alter und Entwicklungsstand an allen Entscheidungen beteiligt, die die Inobhutnahme betreffen.
Entscheidung über Rückkehr zu den Eltern
- Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten mit der Inobhutnahme nicht einverstanden, hat das Jugendamt zu entscheiden, ob das Kind den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten ohne Gefährdung des Kindeswohls übergeben werden kann.
- Ist dies nicht der Fall, hat das Familiengericht darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen zum Wohl des Kindes zu treffen sind.
Ende der Inobhutnahme
Die Inobhutnahme endet mit der Übergabe des jungen Menschen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten und mit der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.06.2019
Stichwörter
Notdienst, Herausnahme, Wohl des Kindes, Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme, Kinderschutz