Urlaubssemester beantragen
Sie wollen ein Urlaubssemester beanspruchen? Dann müssen Sie dieses bei Ihrer Hochschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule.
Ansprechpartner
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Beschreibung
Ihr obliegt die Ausbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Referendaren), die Fortbildung von Führungskräften im öffentlichen Bereich und die Forschung über rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen in Deutschland.
Die Hochschule wurde 1947 von der französischen Besatzungsmacht als Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften gegründet und 1950 unter ihrem heutigen Namen durch Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bestätigt.
Die Verwaltung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 09
67324 Speyer
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6232 654-0
Internet
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 39-0
E-Mail: kanzler@verwaltung.uni-mainz.de
Internet
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
RPTU RPTU Kaiserslautern RPTU Landau RPTU Kaiserslautern-Landau
Universität Trier
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
BAföG-Amt Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6341 280-0
E-Mail: info@rptu.de
Internet
Stichwörter
RPTU RPTU Kaiserslautern RPTU Landau RPTU Kaiserslautern-Landau
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Formulare
Entsprechende Formulare erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
Voraussetzungen
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:
- Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
- länger andauernde Erkrankung
- Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Mutterschafts- und Erziehungszeiten
- ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
- betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule
Fristen
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Kosten
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2021
Stichwörter
Hochschule, Studium, Beurlaubung, Unterbrechung, Studienbeurlaubung