Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Urlaubssemester beantragen

    Sie wollen ein Urlaubssemester beanspruchen? Dann müssen Sie dieses bei Ihrer Hochschule beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

    Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Formulare

    Entsprechende Formulare erhalten Sie an Ihrer Hochschule.

    Voraussetzungen

    Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

    • Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
    • länger andauernde Erkrankung
    • Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
    • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
    • ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
    • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums

    Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.

    Kosten

    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWWK am 24.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Studienbeurlaubung, Studium, Beurlaubung, Hochschule, Unterbrechung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)