Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen
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    Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen

    Sie können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen, wenn Sie mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem:

    • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
      • sich frei in der EU bewegen
      • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen

    Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

    Bedingungen für die Einbürgerung:

    • Sie leben seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland
    • Ihre Ehe muss in Deutschland gültig sein
    • die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit 2 Jahren bestehen, in dieser Zeit müssen die Ehe- oder Lebenspartnerin oder der Ehe- oder Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben.

    Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

    • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
    • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.

    Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären Gemeinschaft leben, können Sie auch in folgenden Fällen die erleichterte Einbürgerung beantragen:

    • bis zu einem Jahr nach dem Tod
      • der deutschen Ehefrau oder des deutschen Ehemannes
      • der deutschen Lebenspartnerin oder des deutschen Lebenspartners
    • bis zu einem Jahr nach der rechtskräftigen Beendigung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft

    Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    17er Straße 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mit einer Person verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens 2 Jahren besitzt.
    • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland gültig sein und seit 2 Jahren bestehen.
    • Sie müssen seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Diese Frist kann unter Umständen verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 3 Jahren besteht.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
    • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass Sie zum Beispiel Verträge abschließen können.
    • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung
      • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, oder
      • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel
    • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
    • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.
      • Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
    • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachweisen. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
    • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
      • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten
      • wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
    • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
      • für den Schutz jüdischen Lebens sowie
      • zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2019
    Technisch geändert am 05.06.2025

    Stichwörter

    Verpartnerung, Lebenspartnerschaft, Deutsche Staatsangehörigkeit, Anspruchseinbürgerung, Einbürgerungsanspruch, deutscher Pass Ausländer, Einbürgerung Ehefrau, Einbürgerung Lebenspartnerin, Einbürgerung Ehemann, Einbürgerung Lebenspartner, Heirat, Ehe, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020