Miteinbürgerung von Ehegatten Beantragung
Ihr Ehepartner erfüllt die notwendigen Vorraussetzungen zur Einbürgerungen? Dann können Sie ihn miteinbürgern.
Beschreibung
Erfüllt Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, können Sie miteingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufhalten. Die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen auch bei Ihnen erfüllt sein. Ein Rechtsanspruch auf Miteinbürgerung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Miteinbürgerung als Ehegatte oder Ehegattin nach Ermessen. Ihre Miteinbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an Sie wirksam.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Diese Behörden beraten gebührenfrei und unverbindlich über die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Beratung ist nicht abhängig von einer Antragstellung.
In Landkreisen kann der Einbürgerungsantrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
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Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-427
Fax: 02603 972-6427
E-Mail: daniel.fischer@rhein-lahn.rlp.de
Herr Jonas Müller
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Telefon Festnetz: 02603 972-524
Fax: 02603 972-6524
E-Mail: jonas.mueller@rhein-lahn.rlp.de
Frau Melina Gerharz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-319
Fax: 02603 972-6319
E-Mail: melina.gerharz@rhein-lahn.rlp.de
Herr Danny Haxel
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6128
Telefon Festnetz: 02603 972-128
E-Mail: danny.haxel@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Hehl
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6419
Telefon Festnetz: 02603 972-419
E-Mail: michaela.hehl@rhein-lahn.rlp.de
Herr Dirk Himberger
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6127
Telefon Festnetz: 02603 972-127
E-Mail: dirk.himberger@rhein-lahn.rlp.de
Herr Fabian Müller-Panschow
Frau Amina Mussa
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Telefon Festnetz: 02603 972-344
Fax: 02603 972-6344
E-Mail: amina.mussa@rhein-lahn.rlp.de
Frau Aimelie Paris
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Fax: 02603 972-6418
Telefon Festnetz: 02603 972-418
E-Mail: aimelie.paris@rhein-lahn.rlp.de
Frau Eldina Prelic
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-417
Fax: 02603 972-6417
E-Mail: eldina.prelic@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jolina Zöller
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6527
Telefon Festnetz: 02603 972-527
E-Mail: jolina.zoeller@rhein-lahn.rlp.de
Frau Meike Eckel
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6431
Telefon Festnetz: 02603 972-431
E-Mail: meike.eckel@rhein-lahn.rlp.de
Herr Oliver Brandt
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6523
Telefon Festnetz: 02603 972-523
E-Mail: oliver.brandt@rhein-lahn.rlp.de
Frau Hannah Friedrich
Internet
erforderliche Unterlagen
Von Ihnen als miteinzubürgernde Ehegattin oder Ehegattenwerden nachfolgende Unterlagen immer benötigt:
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oderPassersatz)
- Lichtbild
- Nachweise über Einkommen oder Vermögen, Kranken- und Alterssicherung
- Heiratsurkunde
Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine frühzeitige Beratung der Einbürgerungsbehörde ist ratsam. Diese kann Ihnen genau auflisten, welche Unterlagen für Ihre Miteinbürgerung notwendig sind.
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen, die Sie bei einer Miteinbürgerung erfüllen müssen:
- Sie haben seit mindestens vier Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht in Deutschland seit mindestens zwei Jahren.
- Sie erfüllen außer den Aufenthaltszeiten alle Voraussetzungen für eine eigenständige Einbürgerung.
Dazu gehören unter anderem: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt, haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin miteingebürgert zu werden, ist ein schriftlicher Einbürgerungsantrag von Ihnen notwendig.
Die Einbürgerungsbehörde prüft den gestellten Antrag auf Miteinbürgerung und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.
Fristen
Der Antrag auf Miteinbürgerung sollten Sie möglichst gleichzeitig mit dem Antrag auf Einbürgerung Ihres Ehegatten oder Ihrer Ehegattin stellen. Die Miteinbürgerung muss jedoch unbedingt vor der Einbürgerung Ihres Ehegatten, Ihrer Ehegattin beantragt werden.
Kosten
- 255 Euro pro eingebürgerter Person, wenn dem Antrag entsprochen wird
Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Eine Beratung vor der Antragstellung ist gebührenfrei.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse oder durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.05.2019
Stichwörter
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Deutschland, Ausländeramt, Ausländerbehörde