Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen

    Miteinbürgerung von Ehegatten Beantragung

    Ihr Ehepartner erfüllt die notwendigen Vorraussetzungen zur Einbürgerungen? Dann können Sie ihn miteinbürgern.

    Beschreibung

    Erfüllt Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, können Sie miteingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufhalten. Die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen auch bei Ihnen erfüllt sein. Ein Rechtsanspruch auf Miteinbürgerung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Miteinbürgerung als Ehegatte oder Ehegattin nach Ermessen. Ihre Miteinbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an Sie wirksam.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Diese Behörden beraten gebührenfrei und unverbindlich über die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Beratung ist nicht abhängig von einer Antragstellung.

    In Landkreisen kann der Einbürgerungsantrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Freitag geschlossen!

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Schappert, Marvin)

    Technisch geändert am 06.12.2022 (von: Schappert, Marvin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Von Ihnen als miteinzubürgernde Ehegattin oder Ehegattenwerden nachfolgende Unterlagen immer benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oderPassersatz)
    • Lichtbild
    • Nachweise über Einkommen oder Vermögen, Kranken- und Alterssicherung
    • Heiratsurkunde

    Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine frühzeitige Beratung der Einbürgerungsbehörde ist ratsam. Diese kann Ihnen genau auflisten, welche Unterlagen für Ihre Miteinbürgerung notwendig sind.

    Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen, die Sie bei einer Miteinbürgerung erfüllen müssen:

    • Sie haben seit mindestens vier Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht in Deutschland seit mindestens zwei Jahren.
    • Sie erfüllen außer den Aufenthaltszeiten alle Voraussetzungen für eine eigenständige Einbürgerung.

    Dazu gehören unter anderem: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt, haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin miteingebürgert zu werden, ist ein schriftlicher Einbürgerungsantrag von Ihnen notwendig.

    Die Einbürgerungsbehörde prüft den gestellten Antrag auf Miteinbürgerung und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.

    Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.

    Fristen

    Der Antrag auf Miteinbürgerung sollten Sie möglichst gleichzeitig mit dem Antrag auf Einbürgerung Ihres Ehegatten oder Ihrer Ehegattin stellen.  Die Miteinbürgerung muss jedoch unbedingt vor der Einbürgerung Ihres Ehegatten, Ihrer Ehegattin beantragt werden.

    Kosten

    • 255 Euro pro eingebürgerter Person, wenn dem Antrag entsprochen wird

    Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

    Eine Beratung vor der Antragstellung ist gebührenfrei.

    Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse oder durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Ausländeramt, Ausländerbehörde, Deutschland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)