Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz Informationserteilung
Beschreibung
Die Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz ist ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr.
Dieses Betreuungsangebot steht auch in den Ferienzeiten zur Verfügung. Eine Anmeldung oder Abmeldung des Kindes erfolgt in der Regel über den jeweiligen Hort.
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Kitaserver für Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Jugendämter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte oder direkt an den gewünschten Hort.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.01.13.01.05 Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 78713444(Hotline)
E-Mail: kindertagesstaetten@mainz-bingen.de(Jugendamt Mainz-Bingen)
Formulare
Wenn Ihr Kind den Hort besuchen soll, ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Diese kann formlos erfolgen. Gleiches gilt ebenfalls für eine Abmeldung.
Entsprechende Vordrucke stellt Ihnen aber auch die zuständige Stelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Betreuung des Kindes im Hort ist prinzipiell beitragspflichtig. Die Kosten werden unter Berücksichtigung der Einkommen der Eltern und Kinderanzahl festgelegt. Die konkreten Hortbeiträge erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Jugendamt. Anfallende Kosten für ein Mittagessen im Hort werden gesondert erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Hortbeiträge sind ab zwei bis drei Kindern pro Familie oder auch für einkommensschwache Familien ermäßigungsfähig. Bei vier und mehr Kindern wird in der Regel kein Elternbeitrag erhoben. Für Familien mit sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Maßgebend hierfür ist die Zahl der Kinder, für die eine Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 07.05.2019
Stichwörter
Kinder, Kindergartengebühren, Kinderbetreuung, Hort, Betreuung, Hortanmeldung, Hortabmeldung