Hortbetreuung

    Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz Informationserteilung

    Beschreibung

    Die Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz ist ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr.

    Dieses Betreuungsangebot steht auch in den Ferienzeiten zur Verfügung. Eine Anmeldung oder Abmeldung des Kindes erfolgt in der Regel über den jeweiligen Hort.

    Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Kitaserver für Rheinland-Pfalz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Jugendämter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte oder direkt an den gewünschten Hort.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Jugendamt - Kindertagesstätten, Kindertagepflege

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Abteilung 7

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Wenn Ihr Kind den Hort besuchen soll, ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Diese kann formlos erfolgen. Gleiches gilt ebenfalls für eine Abmeldung.

    Entsprechende Vordrucke stellt Ihnen aber auch die zuständige Stelle zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Betreuung des Kindes im Hort ist prinzipiell beitragspflichtig. Die Kosten werden unter Berücksichtigung der Einkommen der Eltern und Kinderanzahl festgelegt. Die konkreten Hortbeiträge erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Jugendamt. Anfallende Kosten für ein Mittagessen im Hort werden gesondert erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Hortbeiträge sind ab zwei bis drei Kindern pro Familie oder auch für einkommensschwache Familien ermäßigungsfähig. Bei vier und mehr Kindern wird in der Regel kein Elternbeitrag erhoben. Für Familien mit sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Maßgebend hierfür ist die Zahl der Kinder, für die eine Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 07.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinder, Kindergartengebühren, Kinderbetreuung, Hort, Betreuung, Hortanmeldung, Hortabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)