Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Hauenstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hauenstein
Die amtlichen Bekanntmachungen in der Verbansgemeinde Hauenstein erfolgt über das Wochenblatt "Hauensteiner Bote". Hier können auch kostenlos Vereinsnachrichten veröffentlicht werden. Näheres siehe auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hauenstein unter http://www.hauenstein-pfalz.de/vg_hauenstein/Aktuelles/Hauensteiner%20Bote%20online/
Die amtlichen Bekanntmachungen in der Verbansgemeinde Hauenstein erfolgt über das Wochenblatt "Hauensteiner Bote". Hier können auch kostenlos Vereinsnachrichten veröffentlicht werden. Näheres siehe auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hauenstein unter http://www.hauenstein-pfalz.de/vg_hauenstein/Aktuelles/Hauensteiner%20Bote%20online/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 1 Zentrale Aufgaben
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Grünfelder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06392 915-139
E-Mail: heidi.gruenfelder@hauenstein.rlp.de
Fax: 06392 915-239
Herr Roger Hammer
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: 06392 915-140
E-Mail: roger.hammer@hauenstein.rlp.de
Fax: 06392 915-240
Frau Sandra Schwarzmüller
Hausanschrift
Fax: 06392 915-239
E-Mail: sandra.schwarzmueller@hauenstein.rlp.de
Telefon Festnetz: 06392 915-139
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Information, Amtsblatt, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung