Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt veröffentlichen

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

    Beschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

    Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

    Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

    In vielen Gemeinden und Verbandsgemeinden gibt es ein lokales Nachrichtenblatt.

    In diesem werden regionale Meldungen, Informationen aus Rat und Verwaltung und lokale Veranstaltungen veröffentlicht.

    Manche Kommunen bieten ihren Bürgern die Möglichkeit, Informationen zur Veröffentlichung im Nachrichtenblatt Online bei der Verwaltung einzureichen.

    Das kommunale Verwaltungsportal rlpDirekt arbeitet mit dem Verlag Linus Wittich zusammen und bietet nach Auswahl der Kommune (Regionalisierung) einen Verweis auf das kommunale Nachrichtenblatt , sofern der Verlag Linus Wittich deren Nachrichtenblatt verlegt.
    Sie finden den Verweis auf das Nachrichtenblatt im rechten Frame unter "Service"

    Unser aktuelles Nachrichtenblatt

    In vielen Gemeinden und Verbandsgemeinden gibt es ein lokales Nachrichtenblatt.

    In diesem werden regionale Meldungen, Informationen aus Rat und Verwaltung und lokale Veranstaltungen veröffentlicht.

    Manche Kommunen bieten ihren Bürgern die Möglichkeit, Informationen zur Veröffentlichung im Nachrichtenblatt Online bei der Verwaltung einzureichen.

    Das kommunale Verwaltungsportal rlpDirekt arbeitet mit dem Verlag Linus Wittich zusammen und bietet nach Auswahl der Kommune (Regionalisierung) einen Verweis auf das kommunale Nachrichtenblatt , sofern der Verlag Linus Wittich deren Nachrichtenblatt verlegt.
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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bodenheim - Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dollesplatz 1

    55294 Bodenheim

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06135 72-0

    Fax: 06135 72-263

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2015 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
      • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

    Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR

    Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR

    Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 17.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Information, Amtsblatt, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)