Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Das Amtsblatt der Stadt Speyer ist laut Hauptsatzung der Stadt Speyer das amtliche Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Speyer. Es erscheint im Eigenverlag und enthält ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen. Einen redaktionellen oder Anzeigen-Teil gibt es dabei nicht. Das Amtsblatt der Stadt Speyer kann online kostenfrei oder in Papierform gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages für den Versand bezogen werden (aktuell 61,00 €/Jahr). Für den kostenlosen Bezug ist eine Registrierung zum Amtsblatt-Newsletter erforderlich, die jederzeit kündbar ist.
Das Amtsblatt der Stadt Speyer ist laut Hauptsatzung der Stadt Speyer das amtliche Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Speyer. Es erscheint im Eigenverlag und enthält ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen. Einen redaktionellen oder Anzeigen-Teil gibt es dabei nicht. Das Amtsblatt der Stadt Speyer kann online kostenfrei oder in Papierform gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages für den Versand bezogen werden (aktuell 61,00 €/Jahr). Für den kostenlosen Bezug ist eine Registrierung zum Amtsblatt-Newsletter erforderlich, die jederzeit kündbar ist.
Online-Dienst
Amtsblatt online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 111 - Organisation und Sitzungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Information, Amtsblatt, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung