Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt veröffentlichen

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

    Beschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

    Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Das Amtsblatt der Stadt Speyer ist laut Hauptsatzung der Stadt Speyer das amtliche Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Speyer. Es erscheint im Eigenverlag und enthält ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen. Einen redaktionellen oder Anzeigen-Teil gibt es dabei nicht. Das Amtsblatt der Stadt Speyer kann online kostenfrei oder in Papierform gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages für den Versand bezogen werden (aktuell 61,00 €/Jahr). Für den kostenlosen Bezug ist eine Registrierung zum Amtsblatt-Newsletter erforderlich, die jederzeit kündbar ist.

    Online-Dienst

    Amtsblatt online

    ID: L100039_251816770

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 111 - Organisation und Sitzungsdienst

    Adresse

    Postanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 06232 14-2498

    Telefon Festnetz: 06232 14-2383

    E-Mail: hauptverwaltung@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
      • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

    Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.00 EUR

    Ministerialblatt: Gebühr 55.00 EUR

    Staatsanzeiger: Gebühr 25.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rechtsverordnung, Veröffentlichung, Amtsblatt, öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt, Information

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English