Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt veröffentlichen

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

    Beschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

    Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

    Hinweise für Konz: Amtsblatt veröffentlichen

    Das  offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt und Verbandsgemeinde Konz ist der Trierische Volksfreund

    Zusätzlich arbeiten wir mit der WITTICH Medien KG in Föhren zusammen an der "Konzer Rundschau". Diese erscheint jeden Donnerstag und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG verteilt. Die "Konzer Rundschau" enthält Pressemitteilungen sowie wichtige Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung, der Stadt und den Ortsgemeinden, anderen Behörden, der Vereine, Einrichtungen und Institutionen und der Kirchen. 

    Für kostenpflichtige Anzeigen ist allein der Verlag WITTICH Medien KG in Föhren (06502/91470) verantwortlich. Texte zur Veröffentlichung können Sie auch über die Pressestelle der Konzer Verbandsgemeindeverwaltung ( presse@konz.de ) an den Verlag senden (per E-Mail - Word-Dateien und evtl. Bildmaterial mit Quellenangaben). 

    Redaktionsschluss ist üblicherweise montags, 9 Uhr.  

    Wer regelmäßig Texte in der Konzer Rundschau veröffentlichen möchte, kann sich als Redakteur beim Verlag Wittich Medien KG anmelden und so die Texte und gegebenenfalls Fotos direkt über das Redaktionssystem hochladen. Anmeldung unter cms.wittich.de.

    Wenn Sie ein Problem bei der Zustellung haben, können Sie dies HIER dem Verlag direkt mitteilen. Dies gilt auch für sonstige Reklamationen - z.B. wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen funktioniert. 

    Das aktuelle ePaper der Konzer Rundschau können Sie HIER lesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Öffentlichkeitsarbeit - FB1

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06501 83-284

    Fax: 06501 83-107

    E-Mail: presse@konz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
      • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

    Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.00 EUR

    Ministerialblatt: Gebühr 55.00 EUR

    Staatsanzeiger: Gebühr 25.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Information, Rechtsverordnung, Verordnungsblatt, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung, Amtsblatt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de