Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt veröffentlichen

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

    Beschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

    Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

    Hinweise für Nahe-Glan: Amtsblatt veröffentlichen

    Mitteilungsblatt VG Nahe-Glan

    Redaktionelle Beiträge senden Sie bitte per E-Mail an: mitteilungsblatt@vg-nahe-glan.de
    Anzeigen senden Sie bitte per E-Mail an: anzeigen@wittich-hoehr.de

    Bitte beachten Sie den im aktuellen Mitteilungsblatt angegebenen Redaktionsschluss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 1 Zentrale Dienste und Büroleitung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 11

    55566 Bad Sobernheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Fax: 06751 81-1050

    E-Mail: rechnungen@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 1.1 Organisation

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 11

    55566 Bad Sobernheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06751 81-1050

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 1 - Organisation

    Adresse

    Postanschrift

    Naheweinstraße 80

    55450 Langenlonsheim

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06704 929-45

    Telefon Festnetz: 06704 929-0

    E-Mail: rathaus@vg-ls.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Dieser Fachbereich ist in erster Linie verantwortlich für den Ablauf des inneren Dienstbetriebes. Daneben werden aber auch zahlreiche Aufgaben mit Außenwirkung wahrgenommen. Durch die Büroleitung erfolgt die zentrale Steuerung der Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung. Folgende Serviceaufgaben werden für die anderen Fachbereiche in der Verwaltung wahrgenommen: Personalwesen, interne Organisation, allgemeine Rechtsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Management und Internet, Materialbeschaffung und Archivwesen. Außerdem werden die Ortsgemeinderäte und der Verbandsgemeinderat sowie deren Ausschüsse fachlich betreut und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt.

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
      • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

    Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.00 EUR

    Ministerialblatt: Gebühr 55.00 EUR

    Staatsanzeiger: Gebühr 25.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Information, Rechtsverordnung, Verordnungsblatt, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung, Amtsblatt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de