Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Nahe-Glan: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Mitteilungsblatt VG Nahe-Glan
Redaktionelle Beiträge senden Sie bitte per E-Mail an: mitteilungsblatt@vg-nahe-glan.de
Anzeigen senden Sie bitte per E-Mail an: anzeigen@wittich-hoehr.de
Bitte beachten Sie den im aktuellen Mitteilungsblatt angegebenen Redaktionsschluss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 1 Zentrale Dienste und Büroleitung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Fax: 06751 81-1050
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: rechnungen@vg-nahe-glan.de
Kontaktperson
Herr Thorsten Vollmar
Hausanschrift
Fax: 06751 81-1050
Telefon Festnetz: 06751 81-1130
E-Mail: thorsten.vollmar@vg-nahe-glan.de
E-Mail: mitteilungsblatt@vg-nahe-glan.de
Internet
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 1.1 Organisation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Vollmar
Hausanschrift
Fax: 06751 81-1050
Telefon Festnetz: 06751 81-1130
E-Mail: thorsten.vollmar@vg-nahe-glan.de
E-Mail: mitteilungsblatt@vg-nahe-glan.de
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.00 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.00 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Amtsblatt, Rechtsverordnung, Information, Veröffentlichung, öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt