Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)
Ihr Studium endet mit der Exmatrikulation und damit auch die Mitgliedschaft an der Hochschule. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert.
Beschreibung
Die Einschreibung wird auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch aufgehoben. Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule und damit Ihr Status als Studentin bzw. Student erlischt durch die Exmatrikulation.
Exmatrikulation auf Antrag bspw.:
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen bspw.:
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- bei nicht ordnungsgemäß vorgenommener Rückmeldung zum Folgesemester
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen
zuständige Stelle
Das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an die Sie eingeschrieben sind.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, variiert von Hochschule zu Hochschule.
Formulare
Der Antrag kann entweder über Ihren persönlichen Online-Zugang oder über das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen kann gegen den Exmatrikulationsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie diese Entscheidung gegebenenfalls.
- Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.
Fristen
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Welche Fristen hierzu beachtet werden müssen, varriert von Hochschule zu Hochschule.
Liegen besondere Gründe vor, kann eine Exmatrikualtion auch sofort erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.
Kosten
Für die Exmatrikulation selbst fallen keine Kosten an.
Im Falle eines verspäteten Exmatrikulationsantrags können gegeben falls Gebühren für das Folgesemester fällig werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Exmatrikulation gibt es einiges zu beachten, da der Studienstatus erlischt.
Sie sollten die Krankenkasse über die Exmatrikulation informieren. Sie sollten erfragen, ob sich durch die Exmatrikulation etwas an ihrem Versicherungsschutz ändert.
BAföG-Empfänger müssen daran denken, das BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerkes zu informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen.
Unterstützende Institutionen
Die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschulen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK, Abteilung 3 Hochschulen am 24.03.2021
Stichwörter
Universität, Ausscheibung, Uni, Abmedlung, Hochschule