Exmatrikulation Bescheinigung

    Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)

    Ihr Studium endet mit der Exmatrikulation und damit auch die Mitgliedschaft an der Hochschule. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert.

    Beschreibung

    Die Einschreibung wird auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch aufgehoben. Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule und damit Ihr Status als Studentin bzw. Student erlischt durch die Exmatrikulation.

    Exmatrikulation auf Antrag bspw.:

    • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
    • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

    Exmatrikulation von Amts wegen bspw.:

    • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
    • bei nicht ordnungsgemäß vorgenommener Rückmeldung zum Folgesemester
    • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen

    zuständige Stelle

    Das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an die Sie eingeschrieben sind.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, variiert von Hochschule zu Hochschule.

    Formulare

    Der Antrag kann entweder über Ihren persönlichen Online-Zugang oder über das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen kann gegen den Exmatrikulationsbescheid  Widerspruch eingelegt werden. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

    • beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie diese Entscheidung gegebenenfalls.
    • Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.

    Fristen

    Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Welche Fristen hierzu beachtet werden müssen, varriert von Hochschule zu Hochschule.

    Liegen besondere Gründe vor, kann eine Exmatrikualtion auch sofort erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.

    Kosten

    Für die Exmatrikulation selbst fallen keine Kosten an.

    Im Falle eines verspäteten Exmatrikulationsantrags können gegeben falls Gebühren für das Folgesemester fällig werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Exmatrikulation gibt es einiges zu beachten, da der Studienstatus erlischt.

    Sie sollten die Krankenkasse über die Exmatrikulation informieren. Sie sollten erfragen, ob sich durch die Exmatrikulation etwas an ihrem Versicherungsschutz ändert.

    BAföG-Empfänger müssen daran denken, das BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerkes zu informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen.

    Unterstützende Institutionen

    Die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschulen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWWK, Abteilung 3 Hochschulen am 24.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Universität, Ausscheibung, Uni, Abmedlung, Hochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)