Berufsvorbereitungsjahr allgemeine Informationen
Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) und haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann informieren Sie sich über das Berufsvorbereitungsjahr.
Beschreibung
Wenn Sie nach mindestens neun Schuljahren keinen Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) erlangt haben, werden Sie im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gezielt darauf vorbereitet, in eine Berufsausbildung oder ein Arbeitsverhältnis einzutreten. Das BVJ unterstützt Sie dabei, wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen zu erwerben, die Ihnen den Übergang in die Berufswelt erleichtern. Das BVJ können Sie mit dem nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife („Hauptschulabschluss“) abschließen.
Das Hauptziel des ist die Stärkung Ihrer An- und Abschlussfähigkeit auf Ihrem Weg in den regulären Ausbildungsmarkt. Ein weiteres Ziel ist der nachträgliche Erwerb der Qualifikation der Berufsreife („Hauptschulabschluss“). Diese Möglichkeit öffnet Ihnen eine Tür, die zu einem ersten Schulabschluss führt. Das BVJ ist daher gezielt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten – mit einem verpflichtenden Praktikum, einer ebenfalls verpflichtenden individuellen Lernberatung, mit Schulsozialarbeit und mit einer Stundentafel, die hohe Praxisanteile aufweist und die Basiskompetenzen stärkt.
Durch dieses Angebot erhalten Sie eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um Ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und Ihre Chancen für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhöhen.
Das BVJ wird im Vollzeitunterricht geführt, ist nach beruflichen Schwerpunkten gegliedert und dauert ein Schuljahr. Berufliche Schwerpunkte können beispielsweise sein: Gesundheit und Pflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialwesen, Bau-, Elektro-, Farb-, Holz- oder Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung.
Im Anschluss an das BVJ können Sie zum Beispiel eine Berufsausbildung beginnen, in die Berufsfachschule I wechseln oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen.
zuständige Stelle
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Zuständigkeit
Bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Ansprechpartner
Maria Ward-Schule Berufsbildende Schule
Aktuelles
BBS Mainz Maria Ward
Adresse
Hausanschrift
Ballplatz 3
55116 Mainz
Kontakt
Berufsbildende Schule I Gewerbe und Technik
Aktuelles
BBS Mainz I
Adresse
Hausanschrift
Am Judensand 12
55122 Mainz
Kontakt
Berufsbildende Schule Mainz II Hauswirtschaft und Sozialwesen Sophie-Scholl-Schule
Aktuelles
BBS Mainz II
Adresse
Hausanschrift
Feldbergplatz 4
55118 Mainz
Kontakt
Berufsbildende Schule III Mainz - Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit
Aktuelles
BBS Mainz III
Adresse
Hausanschrift
Am Judensand 8
55122 Mainz
Kontakt
Berufsbildende Schule Mainz IV Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule
Aktuelles
BBS Mainz IV
Adresse
Hausanschrift
Hechtsheimer Str. 31
55131 Mainz
Kontakt
Steinhöfelschule, Partnerschaft Veigel und Veigel, Private Berufsbildende Schule
Aktuelles
BBS Mainz Steinhöfel
Adresse
Hausanschrift
Rheinallee 3
55116 Mainz
Kontakt
Katholische Berufsbildende Schule Mainz
Aktuelles
BBS Mainz Katholisch
Adresse
Hausanschrift
Stefanstraße 2-4
55116 Mainz
Kontakt
E-Mail: info@kbs-mainz.de
Fax: 06131 144078-19
Katholisches Klinikum Mainz staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Aktuelles
BBS Mainz Kath. Klinikum
Adresse
Hausanschrift
Xaveriusweg 7
55131 Mainz
Kontakt
Staatlich anerkannte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Aktuelles
BBS Mainz Uniklinikum
Adresse
Hausanschrift
Am Pulverturm 13
55131 Mainz
Kontakt
Formulare
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Kosten
Es fallen keine Schulgebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.10.2025
Stichwörter
Schulpflicht, Berufsorientierung, Berufsfindung, Jugendliche, Ausbildungsplatz, BVJ