Berufsvorbereitungsjahr allgemeine Informationen
Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss (Hauptschulabschluss) und haben noch keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz gefunden? Dann informieren Sie sich zum sogenannten Berufsvorbereitungsjahr.
Beschreibung
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss ("Hauptschulabschluss") auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor.
Die Voraussetzungen für den Besuch des BVJ sind die Schulpflicht, ein mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) und dass man aus unterschiedlichen Gründen kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis hat und nicht an einer Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt.
Das Ziel dieses einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung der Berufsreife ("Hauptschulabschuss") in Verbindung mit einer Lern- und Lebensbegleitung der jungen Menschen im beruflichen und persönlichen Bereich.
Berufliche Schwerpunkte können beispielsweise sein:
- Gesundheit und Pflege
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Bautechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Wirtschaft und Verwaltung
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und ihre Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
zuständige Stelle
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Zuständigkeit
Bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Formulare
Schulindividuell
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Fristen
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Kosten
Es fallen keine Schulgebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.08.2020
Stichwörter
Ausbildungsplatz, Jugendliche, Schulpflicht, BVJ, Berufsorientierung, Berufsfindung