Religionsunterricht Abmeldung
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2018/2019 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, freireligiöser, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Teilnahme kann von den Eltern, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von den Schülerinnen und Schülern schriftlich abgelehnt werden. Die Abmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist den Eltern mitzuteilen.
Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.
Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, die aber in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung.
Ansprechpartner
Grundschule Dr.-Albert-Finck-Schule Neustadt
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GS Neustadt Albert-Finck
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Grundschule Neustadt August-Becker-Schule
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GS Neustadt August-Becker
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Grundschule Schöntalschule Neustadt/Weinstraße
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GS Neustadt Schöntal
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Grundschule Heinz-Sielmann-Schule Neustadt
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GS Neustadt Heinz-Sielmann
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Grundschule Neustadt-Diedesfeld Brüder-Grimm-Schule
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GS Neustadt Brüder-Grimm
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Grundschule Michael-Ende-Schule Neustadt-Haardt
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GS Neustadt Michael-Ende
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Georg-von-Neumayer-Realschule plus, Neustadt an der Weinstraße
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RS+ Neustadt/Weinstraße
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Telefon Festnetz: 06321 918610
Telefon Festnetz: 06321 918620
Fax: 06321 918611
E-Mail: gvn@schulen.neustadt.eu
Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Neustadt
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GY Neustadt Kurfürst-Ruprecht
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DLR Rheinpfalz Berufsbildende Schule für Weinbau und Gartenbau
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BBS Neustadt DLR
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Bildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Krankenhaus Neustadt
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BBS Neustadt Krankenhaus
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E-Mail: bikh@marienhaus.de
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Bekundung
Formulare
Die Abmeldung vom Religionsunterreicht ist schriftlich zu bekunden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
- § 25 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchulO RP)
- § 29 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulO RP)
- § 26 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
- Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG)
Fristen
Eine Abmeldung soll in der Regel zum jeweiligen Schulhalbjahr erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 21.03.2019
Stichwörter
katholisch, Glaubensunterricht, evangelisch, Ethik, Ethikunterricht, Glaubenrichtung, Religion