Religionsunterricht Abmeldung
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2018/2019 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, freireligiöser, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Teilnahme kann von den Eltern, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von den Schülerinnen und Schülern schriftlich abgelehnt werden. Die Abmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist den Eltern mitzuteilen.
Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.
Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, die aber in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung.
Ansprechpartner
Grundschule Uersfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02657/941092
Telefon Festnetz: 02657 941091
Internet
Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02692 1330
Telefon Festnetz: 02692 930771
Telefon Festnetz: 02692 263
E-Mail: sekretariat@schulekelberg.de
Internet
Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06592 715-2458
Fax: 06592 715-2508
Telefon Festnetz: 06592 715-2366
E-Mail: info@pflegeschule-daun.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Bekundung
Formulare
Die Abmeldung vom Religionsunterreicht ist schriftlich zu bekunden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
- § 25 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchulO RP)
- § 29 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulO RP)
- § 26 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
- Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG)
Fristen
Eine Abmeldung soll in der Regel zum jeweiligen Schulhalbjahr erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.03.2019
Stichwörter
Ethik, evangelisch, Glaubensunterricht, katholisch, Ethikunterricht, Glaubenrichtung, Religion