Religionsunterricht Abmeldung

    Religionsunterricht Abmeldung

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2018/2019 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, freireligiöser, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Teilnahme kann von den Eltern, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von den Schülerinnen und Schülern schriftlich abgelehnt werden. Die Abmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist den Eltern mitzuteilen.

    Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.

    Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, die aber in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Bekundung

    Formulare

    Die Abmeldung vom Religionsunterreicht ist schriftlich zu bekunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Abmeldung soll in der Regel zum jeweiligen Schulhalbjahr erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    katholisch, Ethik, Religion, Glaubensunterricht, Glaubenrichtung, Ethikunterricht, evangelisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English