Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Beschreibung
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Entsprechendes gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.
Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. C. Gross (Amtstierärztin)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-302
Fax: 07274 53-15302
E-Mail: c.gross@kreis-germersheim.de
Frau K. Keller (Amtstierärztin)
erforderliche Unterlagen
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.
Verfahrensablauf
Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.
Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.
Fristen
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Kosten
Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.01.2019
Stichwörter
Reptilien, Weichtiere, Vogel, Vögel, Insekten, Nicht-EU, Spinnentiere, Säugetiere, Gewerbe, Amphibien, Fische