Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Beschreibung
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Entsprechendes gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.
Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 59
54516 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Bastgen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 59
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42354
Telefon Festnetz: 06571 14-2354
Frau Gundula Stamer
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42445
Telefon Festnetz: 06571 14-2445
erforderliche Unterlagen
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.
Verfahrensablauf
Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.
Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.
Fristen
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Kosten
Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.01.2019
Stichwörter
Fische, Amphibien, Insekten, Gewerbe, Vögel, Reptilien, Nicht-EU, Weichtiere, Spinnentiere, Säugetiere, Vogel