Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

    Beschreibung

    Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.

    Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

    Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

    Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Zuständigkeit

    Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

    Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Benz-Str. 6

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 71517583

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 12

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.

    Verfahrensablauf

    Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.

    Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.

    Fristen

    Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Nicht-EU, Gewerbe, Spinnentiere, Amphibien, Säugetiere, Insekten, Reptilien, Vogel, Vögel, Fische, Weichtiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English