Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

    Beschreibung

    Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.

    Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

    Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

    Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

    Tel.: 0261/108-781

    E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

    Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ring 54

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Gesundheit: Antrag Gesundheitszeugnis
    Vordruck Gesundheitsbescheinigung gemäß § 5 BienSeuchV

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.

    Verfahrensablauf

    Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.

    Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.

    Fristen

    Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Nicht-EU, Gewerbe, Spinnentiere, Amphibien, Säugetiere, Insekten, Reptilien, Vogel, Vögel, Fische, Weichtiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English