EU-Heimtierausweis Ausstellung

    EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Beschreibung

    Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich lediglich ein vom Haustierarzt bzw. –ärztin ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit den Nachweisen einer Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip (in seltenen Ausnahmen Tätowierung) und einer gültigen Tollwutimpfung erforderlic

    Für Reisen in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin. Fast alle niedergelassenen Tierärzte oder Tierärztinnen, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Tierarzt bzw. eine Tierärztin.

    Voraussetzungen

    Das Heimtier muss eine Kennzeichnung und einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin, der oder die  ermächtigt ist, Heimtierausweise auszustellen.
    In einem Termin beim Tierarzt oder der Tierärztin können – sofern noch nicht vorhanden – zunächst eine Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Danach kann der Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt bzw. eine Tierärztin, der der die Heimtierausweise ausstellt.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann – ggf. nach Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann Tollwutimpfung die Ausstellung eines Heimtierausweises kurzfristig durchgeführt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß der Tierärztegebührenordnung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 22.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pet Passport, Heimtierausweis, EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)