Einbürgerungstest

    Einbürgerungstest Informationserteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

    In der Regel erfolgt dies durch einen  erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.

    Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test "Leben in Deutschland" abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.

    Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben,  müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).

    Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.

    Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen

    • "Leben in der Demokratie",
    • "Geschichte und Verantwortung" 
    • "Mensch und Gesellschaft" gestellt.

    Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.

    Hinweise für Trier: Einbürgerungstest Informationserteilung

    Anmeldung

    • erfolgt nur persönlich im Rahmen der Anmeldefrist in der VHS-Geschäftsstelle
    • das Anmeldeformular wird dort ausgehändigt und unterschrieben

    Termine und Informationen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen,  wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bildungs- und Medienzentrum - Volkshochschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Domfreihof 1b

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: vhs@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    43

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ein gültiges Ausweisdokument

    Hinweise für Trier: Einbürgerungstest Informationserteilung

    • ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild zur Identitätsfeststellung ist bei Anmeldung und Prüfungstermin erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
    • Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
    • Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
    • Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
    • Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
    • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
    • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

    Kosten

     Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest: Gebühr 25.00 EUR

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest: Gebühr 25.00 EUR

    Hinweise für Trier: Einbürgerungstest Informationserteilung

    • die Gebühr ist bei Anmeldung zu entrichten

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kentnisse [, Staatsbürgerschaft, Nachweis, Verleihung, Einbürgerung, Deutschland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English