Einbürgerungstest

    Einbürgerungstest Informationserteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

    In der Regel erfolgt dies durch einen  erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.

    Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test „Leben in Deutschland“ abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.

    Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben,  müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).

    Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.

    Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen

    • "Leben in der Demokratie",
    • "Geschichte und Verantwortung" 
    • "Mensch und Gesellschaft" gestellt.

    Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen,  wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Freitag geschlossen!

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Schappert, Marvin)

    Technisch geändert am 06.12.2022 (von: Schappert, Marvin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    ein gültiges Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
    • Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
    • Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
    • Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
    • Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
    • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
    • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

    Kosten

     Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest: Gebühr 25.0 EUR

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest: Gebühr 25.0 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einbürgerungstest

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest: Gebühr 25.0 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Staatsbürgerschaft, Kentnisse [, Verleihung, Einbürgerung, Nachweis, Deutschland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)