Hundesteuer festsetzen
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hundesteuer: Festsetzung
Hierfür sind entprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorzulegen.
Hierfür sind entprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 -bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 621 504-3331
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hundesteuer: Festsetzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hundesteuer: Festsetzung
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hundesteuer: Festsetzung
Welche Steuern fallen an:
- Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
- Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
- Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)
Welche Steuern fallen an:
- Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
- Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
- Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hund, Haustier, Steuer