Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - Finanzen
Beschreibung
Polizei-Bezirksdienst (Erdgeschoss, Zimmer 103)
PHK Johann Görgen: 02692 872-36
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
(1.Obergeschoss, Zimmer 205)
Heike Gerhards: 02692 872-29
Adresse
Postanschrift
Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Telefon Festnetz: 02692 872-11
Telefon Festnetz: 02692 872-13
Telefon Festnetz: 02692 872-30
Fax: 02692 872-39
Kontaktperson
Herr Jürgen Brand
Besucheranschrift
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-16
E-Mail: juergen.brand@vgv-kelberg.de
Herr Soufiane Elaaboudi
Besucheranschrift
Fax: 02692 872-39
E-Mail: soufiane.elaaboudi@vgv-kelberg.de
Telefon Festnetz: 02692 872-21
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen