Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kelberg - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

    Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

    Telefon Festnetz: 02692 872-11

    Telefon Festnetz: 02692 872-13

    Telefon Festnetz: 02692 872-30

    Fax: 02692 872-39

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2020

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020