Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
der Hund gestorben ist.
Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 4 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Dax
Herr Rainer Fritzen
Hausanschrift
Fax: +49 2671 608-88138
Telefon Festnetz: +49 2671 608-138
E-Mail: rainer.fritzen@vgcochem.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hund weg gelaufen, Tod, Hundesteuer, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundesteuermarken, gestorben, gefährlicher Hund